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Ausleihe und Reproduktionen

Die Kunstsammlungen des Bundes unterstützen Schweizer Museen in ihrer Ausstellungs- und Vermittlungstätigkeit und beraten die Leihnehmerinnen und Leihnehmer aus der Bundesverwaltung.
Leihanfragen für Kunstwerke und Designobjekte, die sich als Dauerleihgaben des Bundes in Schweizer Kunst- und Designmuseen befinden, sind direkt an die entsprechende Institution zu richten.
Für die Ausleihe aller übrigen Kunstwerke gelten die Ausleihbedingungen des Sammlungszentrums Bern.
Die Sammlungsobjekte der Bundeskunstsammlung werden nicht an Privatpersonen ausgeliehen.

Leihanfragen aus der Bundesverwaltung

Leihanfragen von Museen

Die wichtigsten Werke ergänzen als Dauerleihgaben die Sammlungen von Schweizer Kunst- und Designmuseen oder werden anlässlich von Sonderausstellungen im In- und Ausland gezeigt. Ausgewählte Kunstwerke verleihen zudem den repräsentativen Gebäuden der Bundesverwaltung und der Schweizer Vertretungen im Ausland ein künstlerisches Profil. Nicht ausgeliehene Kunstwerke werden im Sammlungszentrum Bern konserviert und restauriert.