Bundesrat stärkt Recycling bei Verpackungen und Abfällen
Bern, 24.06.2026 — Der Bundesrat hat am 24. Juni 2026 mehrere Verordnungen angepasst und damit neue Regeln für Verpackungen, Abfälle und Littering beschlossen. Diese Änderungen fördern die Kreislaufwirtschaft, stärken das Recycling und setzen schweizweit einheitliche Bussen bei Littering um.
Die Verordnung über Getränkeverpackungen aus dem Jahr 2000 wird durch eine neue Verordnung für alle Verpackungen ersetzt. Ziel ist es, die Umweltbelastung durch Verpackungen zu vermindern. Dies, indem Verpackungen möglichst gut rezyklierbar sein und vermehrt aus bereits rezykliertem Material hergestellt werden sollen. Weiter verlangt die Verordnung, dass unnötige Verpackungen und besonders besorgniserregende Stoffe zu vermeiden sind. Neu müssen Kunststoffverpackungen zu mindestens 55 Prozent und Getränkekartons zu mindestens 70 Prozent stofflich verwertet werden. Die Hersteller und Händler von Einwegverpackungen aus Kunststoff sind verpflichtet, den Kundinnen und Kunden separate Sammlungen anzubieten. Damit werden die Motion 20.3695 «Förderung der Kreislaufwirtschaft. Die Schweiz soll mehr Plastik rezyklieren» und die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen der parlamentarischen Initiative 20.433 «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» umgesetzt. Zudem werden weitere Glasverpackungen, z.B. für Lebensmittel, der vorgezogenen Entsorgungsgebühr unterstellt und somit in die Finanzierung der Entsorgung eingebunden. Für Getränkeverpackungen wird eine Ausnahme von der Pfandpflicht vorgesehen.
Umgang mit Abfällen: Die Priorität heisst Recycling
In der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) werden gemäss Umweltschutzgesetz die Wiederverwendung und die stoffliche Verwertung, also das Recycling, priorisiert. Abfälle sind zu vermeiden. Wo dies nicht möglich ist, sollen Gegenstände wiederverwendet oder rezykliert werden.
Im Rahmen der VVEA-Änderungen setzt der Bundesrat die Motion 24.3475 «Regulatorische Blockade beim Zink-Recycling beheben» um. Ab 2026 müssen Betreiber von Kehrichtverbrennungsanlagen verwertbare Metalle, darunter Zink, aus der Filterasche zurückgewinnen. Die neuen Bestimmungen schaffen dafür klare rechtliche Rahmenbedingungen.
Vorgesehen ist zudem eine Anpassung der Ordnungsbussenverordnung. Sie führt in der ganzen Schweiz zu gleich hohen Bussen bei Littering und bei der widerrechtlichen Entsorgung grösserer Mengen von Siedlungsabfällen. Diese Bussen könnten je nach Art und Menge der Abfälle bis zu 250 Franken betragen.
Der Bundesrat hat die angepassten Verordnungen am 24. Juni 2026 verabschiedet. Die VVEA-Änderungen treten per 1. August 2026 in Kraft, die Verpackungsverordnung gilt per Anfang 2027.
Beilagen
Abfallverordnung VVEA
Erläuterungen Abfallverordnung VVEA
Verpackungsverordnung VerpV
Erläuternder Bericht zur Totalrevision der Verordnung über Getränkeverpackungen
Verordnung über eine Teilinkraftsetzung der Änderung vom 15. März 2024 des Umweltschutzgesetzes
Ergebnisbericht Vernehmlassung Abfallverordnung und Verpackungsverordnung
