Design

Bereits 1917 erklärten die Eidgenössischen Räte im «Bundesbeschluss betreffend die Förderung und Hebung der angewandten (industriellen und gewerblichen) Kunst» die Designförderung zu einer Aufgabe des Bundes. 1922 wurden auf Empfehlung der Eidgenössischen Designkommission die ersten 96 Arbeiten angekauft. Heute zählt die Bundeskunstsammlung gegen 6000 Designobjekte, die sich zum grössten Teil als Dauerleihgaben in Schweizer Designmuseen befinden.

Die Ankaufspolitik wird im Wesentlichen durch die Sammlungsziele der zwei umfangreichsten Designsammlungen der Schweiz geprägt: Seit 1989 erwirbt das Bundesamt für Kultur auf Empfehlung der Eidgenössischen Designkommission Arbeiten aus den Bereichen Produkt- und Industriedesign sowie Mode und Textilien in enger Zusammenarbeit mit der Designsammlung des Museums für Gestaltung Zürich. Schmuck und Glas wiederum werden zusammen mit dem Musée de design et d'arts appliqués contemporains (mudac) in Lausanne angekauft. Diese Ankäufe unterstützen und ergänzen die bereits bestehenden profilierten Sammlungen der beiden Institutionen.

Der jährliche Kredit für die Ankäufe bei Schweizer Designerinnen und Designern beträgt zwischen 50'000 und 100'000 Schweizer Franken.

Die Bestände der Bundeskunstsammlung sind noch nicht umfassend publiziert. Wichtige Teilbestände aus den Bereichen Produktdesign und Fotografie sind über die Online-Kataloge des Museums für Gestaltung Zürich und der Fotostiftung Schweiz einsehbar.

Kontakt

Bundesamt für Kultur
Museen und Sammlungen
Kunstsammlungen des Bundes
Hallwylstrasse 15
CH-3003 Bern
Telefon +41 58 462 86 35
E-Mail

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